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Nach #metoo: Das können Betriebe gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz tun

Seit 1999 findet jährlich der von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene Internationale Tag zu Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November statt. Das Ziel: Auf die gegen Frauen ausgeübte Gewalt aufmerksam zu machen. Seit #metoo steht das Thema wieder im Fokus der Öffentlichkeit und löst erneut eine Debatte aus, wie man mit sexueller Belästigung umzugehen hat. Was können Betriebe und Verwaltungen, Interessenvertretungen und Beschäftigte gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz tun?
Die #metoo-Debatte findet im Netz statt, aber welche strukturellen und juristischen Verbesserungen sowie konkreten Angebote können im täglichen Arbeitsleben unterstützen? Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gestern zum einem Pressegespräch geladen, um anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen genau diese Frage zu diskutieren und um ihre expliziten Forderungen – national wie international– vorzustellen. Wir waren zu Gast und fassen die wichtigsten Fakten, Zahlen und Lösungsvorschläge für euch zusammen:
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Was ist sexuelle Gewalt?
Sexuelle Belästigung sind sexuelle Annäherungsversuche jeder Art. Gesten, Annäherungen, jeglicher unerwünschter körperlicher Kontakt, sexuell abfällige Anspielungen oder sexistische Bemerkungen. Dazu gehören auch solche, die eine Person in ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigen, eine unangenehme oder einschüchternde Atmosphäre schaffen.
Sexuelle Belästigung in Deutschland in Zahlen:
• Jede dritte Frau ist von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen
• Rund 25% aller Frauen erleben Gewalt in ihrer Partnerschaft
• Mehr als die Hälfte der Frauen wurde mindestens einmal in ihrem Leben sexuell belästigt
• Mehr als die Hälfte der Beschäftigten hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz selbst erlebt oder bereits beobachtet – im Büro (56%), bei Betriebsfesten (48%), auf Fluren oder im Fahrstuhl (35%)
• In den meisten Fällen hat sich ein Mann falsch verhalten; in jedem dritten Fall ein Vorgesetzter
• Viele Beschäftigte, darunter auch Personalverantwortliche und Betriebsräte, wissen oft nicht, wie sie damit umgehen sollen. Die Mehrheit der Beschäftigten fühlt sich außerdem schlecht informiert
GdP-Bundesfrauenvorsitzende Erika Krause-Schöne betonte in diesem Zusammenhang auch: „sexualisierte Gewalt muss nicht am Arbeitsplatz stattfinden, um sich negativ auf die berufliche Situation auszuwirken. Eine scharfe Trennung und Negierung der Verantwortung für die private Situation der Beschäftigten löst das Problem keinesfalls. Strafrechtlich relevante Problemlagen wie häusliche Gewalt oder Stalking führen nicht selten zu einem Leistungsabfall im beruflichen Kontext und verschärfen so die Gesamtsituation der Opfer.“
Was können Betriebe, Verwaltungen und Poltik tun?
Die Istanbul-Konvention des Europarats umsetzen! Alle Unterzeichnerstaaten müssen sich verpflichten, Schutz- und Hilfsdienste für Frauen, die Gewalt erfahren haben, bereitzustellen und Gesetze zu verabschieden, die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verfolgen und bestrafen.
• das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erweitern!
• kommunale und regionale Strukturen stärken, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei jeder Betroffenen ankommen. Das heißt: Beratungsstrukturen müssen ausgebaut und die Finanzierung auf sicher Füße gestellt werden. Dazu zählt auch die dauerhafte Finanzierung von Frauenhäusern. Um dies zu gewährleisten, braucht es eine bundesweit einheitliche Regelung.
• einen Rechtsanspruch aller Opfer häuslicher Gewalt implementieren! Denn Betroffene brauchen sofortigen, unbürokratischen, barriere- und kostenfreien Zugang zu Schutz und Hilfe unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunft, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung.
• Die Bundesregierung muss die ILO-Kovention, ein Vorhaben der Internationalen Arbeitsorganisation gegen Gewalt am Arbeitsplatz, unterstützen. Wir brauchen einen weltweit anerkannten Arbeits- und Sozialstandard, der Gewalt am Arbeitsplatz verbietet. Aktuell existiert kein internationales Übereinkommen. Zudem muss eine weltweit gültige Definition von Gewalt und sexueller Belästigung etabliert werden.
• Wir brauchen ein weltweit verbindliches „Null-Toleranz“-Signal gegen Gewalt am Arbeitsplatz!

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