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Der Bundestag diskutiert über die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a

FOTO: EYLUL ASLAN
Im Bundestag wird heute zum ersten Mal seit 20 Jahren über die Abschaffung des umstrittenen Paragraphen 219a diskutiert, der das Werben für Schwangerschaftsabbrüche verbietet und unter Strafe stellt. Im November vergangenen Jahres wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Website sachlich korrekt über die Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs informiert hatte. Sie will Frauen damit eine Hilfestellung anbieten. Der Fall wurde prominent und entfachte die Diskussion um das Thema erneut. Die Richterin begründete das Urteil damals mit den Worten: „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“.
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Sachliche Information und Aufklärung über Gesundheit sind ein Grundrecht

Kristina Hänel will das nicht akzeptieren und suchte im Netz Unterstützung. Mit einer Online-Petition sammelte sie bis heute über 150.000 Unterschriften von Menschen, die wie sie die Abschaffung des Paragrafen 219a, der im Zuge einer nationalsozialistischen Strafrechtreform 1933 eingeführt wurde, fordern. Das längst überholte Gesetz gefährde das Recht auf sachliche Information über Gesundheit, Aufklärung und die sexuelle Selbstbestimmung.
Neben Hänel wurden in jüngster Vergangenheit immer mehr Ärztinnen und Ärzte aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen den Paragrafen angezeigt, weil sie es als ihre Pflicht ansehen, Frauen korrekt zu informieren. (2016 waren es rund 35). Dafür verantwortlich sind in erheblichen Maße Abtreibungsgegner und religiöse Fundamentalisten, die das Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einschneiden wollen, indem sie den Paragrafen 219a für ihren Zweck missbrauchen und als Werbung deklarieren.

Die Abschaffung des § 219a wäre ein wichtiges Signal

Jetzt debattiert der deutsche Bundestag darüber, ob das Gesetz abgeschafft, zumindest aber entschärft werden muss, damit das Recht auf sachliche Information, Gleichstellung und Emanzipation gewährleistet werden kann. Die Grünen und die Linkspartei halten den Paragrafen 219a für überholt und setzen sich für die Abschaffung ein, damit die Information über Abtreibung in Zukunft legal wird und nicht mehr als Straftat gilt. CDU und CSU hingegen wehren sich weiterhin strikt gegen das Streichen des Paragrafen, während die FDP sich zumindest für eine Lockerung einsetzt. Die SPD zeigte sich zunächst ebenfalls engagiert, hält sich aber laut einem Artikel der Welt aktuell noch bedeckt.
Wir als Refinery29 hoffen inständig, dass mit dem Start der heutigen Debatte schnellstmöglich eine Abschaffung des betreffenden Paragrafen 219a herbeigeführt wird und ein Umdenken über das Frauenbild in unserer Gesellschaft stattfindet. Es ist ein Skandal, dass Frauen durch unsere Gesetzgebung in ihrer Entscheidungsfreiheit beschnitten werden.
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Wir unterstützen den Aufruf „Weg mit § 219a: Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch“ des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung. Hier könnt auch ihr euch beteiligen und ein wichtiges Zeichen setzen.
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