Der Gender Pay Gap, also die Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann, ist leider traurige Realität. Frauen erhalten für die gleiche Arbeit in der gleichen oder ähnlichen beruflichen Position weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen. Laut des Statistischen Bundesamtes liegt der durchschnittliche Bruttoverdienst von Frauen noch immer 21% unter dem von Männern. Doch was kann man tun, um diese Ungleichheit zu beseitigen?
Schon diesen Januar kommt ein Gesetz, das für mehr Transparenz der Gehaltsstrukturen in Betrieben sorgen und somit zur Schließung der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern beitragen soll. Wir erklären euch, wie das funktionieren soll:
Das neue Entgelttransparenzgesetz (kurz: EntgTranspG) sieht vor, dass sich Arbeitnehmer*innen ab Januar 2018 bei ihren Vorgesetzten darüber informieren können, was Kollegen*innen in ähnlichen Positionen verdienen. Bisher war diese Möglichkeit nur selten bis gar nicht gegeben. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit wurde bereits Anfang des Jahres 2017 beschlossen und beinhaltet folgende Details:
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• Das EntgTranspG gewährt Männern und Frauen einen individuellen Auskunftsanspruch über Gehälter von Kollegen*innen. Arbeitnehmer*innen können so Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung für ihre Tätigkeit erfragen
• Der Anspruch auf Auskunft gilt vorläufig nur für Betriebe, die mehr als 200 Beschäftige haben
• Arbeitgeber*innen sind jedoch nicht dazu verpflichtet, das Gehalt einer Person preiszugeben. Arbeitnehmer*innen erfahren nur das Durchschnittsgehalt von sechs weiteren Kollegen*innen
• Wenn der Arbeitgeber*in bei einer bestehenden Lohnlücke nicht einlenkt, kann die betreffende Person fortan klagen
• Beschäftigte haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Auskunft. Daraufhin hat der Arbeitgeber*in 3 Monate Zeit, auf die Anfrage zu reagieren
Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter*innen haben, sind von nun an sogar verpflichtet, innerbetrieblich darüber aufzuklären, wie sie bestehende Lohnlücken zwischen Männern und Frauen konkret schließen wollen.
Die ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig fasste die Vorteile eines solchen Gesetztes Anfang des Jahres zusammen: „Mit diesem Auskunftsanspruch hat man zukünftig die Möglichkeit, von einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts zu erfahren, wie dort durchschnittlich bezahlt wird.“
Was haltet ihr von dem neuen Entgelttransparenzgesetz?
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