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Warum „Schwulen-Heilung“ immer noch nicht strafbar ist

Homosexualität wurde bereits vor Jahren von ihrem Status als Krankheit befreit. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen Menschen bekehrt werden sollen - auch von zugelassenen Ärzten. In einer Kleinen Anfrage wird die Regierung gefragt, was sie dagegen tun will.
Homosexualität ist keine Krankheit. 1992 nahm die Weltgesundheitsorganisation sie aus ihrem Diagnosekatalog, 2013 bekräftige der Weltärztebund diese Einschätzung noch einmal. Trotzdem gibt es anscheinend immer noch zugelassene Ärzte und Therapeuten in Deutschland, die Schwule und Lesben in sogenannten Konversionstherapien bekehren wollen. "Von solchen Fällen hört man immer wieder, genaue Zahlen gibt es aber nicht", sagte Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband "Vice". Zumeist steckt der religiös-fundamentalistische Ansatz dahinter, dass Homosexualität eine Sünde sei und "Gott" das nicht wolle.
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Laut einer Kleinen Anfrage der Grünen hat etwa der Verein Gesellschaft für Lebensorientierung (LEO e.V.) solche Therapien angeboten. Der Fall schlug im Jahr 2014 hohe Wellen. Auch die Vereine Offensive Junger Christen und Wüstenstrom werden in der Anfrage genannt. Und der Reporter Christian Deker unterzog sich 2014 einem Selbstversuch, in dem er bei mehreren Ärzten um eine "Umpolung" bat. Ihm wurden längere, intensive Psychotherapien angeboten, ein Arzt wollte ihm in seiner Praxis in Hamburg das Schwulsein mit Ölen und Gebeten austreiben.

Kleine Anfrage der Grünen zu den Praktiken

Die Grünen wollten nun von der Bundesregierung wissen, warum derlei Praktiken in Deutschland legal seien - insbesondere mit Blick auf minderjährige Patienten. Die Gefahren der Therapien wie "soziale Isolation, Depressionen und erhöhte Suizidalität" seien "wissenschaftlich belegt". Auch der Weltärztebund kritisierte die Konversionstherapien bereits als "Verletzung von Menschenrechten" und "unverantwortliche Verfahren". Für die Pseudotherapien wurden "Sanktionen und Strafen" gefordert, weil diese "unethisch" seien. Sie seien unwirksam und könnten sich negativ auf die Gesundheit der vermeintlich zu Therapierenden auswirken.
Nach einem "Verbot von Konversionspseudotherapien für Minderjährige" gefragt, antwortet die Bundesregierung, ein solches sei "nicht geplant". Per Grundgesetz sei dies Aufgabe der Länder und die wiederum würden es Ärztekammern überlassen, ein entsprechendes Verhalten zu sanktionieren. Bei Minderjährigen sei es die Pflicht der Eltern, "zum Wohl des Kindes" zu entscheiden. Im Notfall müsste ein Familiengericht eingreifen. Nach den Gefahren auch für Erwachsene gefragt, gibt die Regierung an, durch Förderungen von zahlreichen Initiativen dafür sorgen zu wollen, dass sich Homosexuelle "angenommen und akzeptiert" fühlen. So müssten sie die fragwürdigen Therapieangebote gar nicht erst in Anspruch nehmen.
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Kassen zahlen nicht für Umpolung

Aus der Anfrage geht auch hervor, dass rund 500 Mal im Jahr die Diagnose "Ichdystone Sexualorientierung" bei deutschen Krankenkassen registriert wird. Damit werden Menschen beschrieben, die sich ihrer sexuellen Orientierung bewusst sind, diese aber nicht akzeptieren wollen. Zu allermeist sind dies Homosexuelle.
Eine Umpolungstherapie bezahlen die Krankenkassen nicht. Reporter Deker hatte während seinen Recherchen jedoch die Erfahrung gemacht, dass die ihn behandelnden Ärzte ihre eigenartigen Methoden einfach anders deklarierten und etwa als "Behandlung einer psychischen Störung" oder "Erörterung einer lebensverändernden Erkrankung" abrechnen. Die Bundesregierung gibt an, den "Missbrauch anderer Diagnosen nicht überprüfen" zu können. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lägen keine Kenntnisse dazu vor.
Auf konkrete Fälle von Konversionstherapien angesprochen, berichtet die Regierung von "einem Fall, in dem berufsgerichtliche Vorermittlungen gegen einen Arzt eingeleitet worden sind". Der mutmaßlich Geschädigte wollte am Ende jedoch nicht vor Gericht aussagen. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Die Bundesregierung weist in dem Antwortschreiben daraufhin, dass das Selbstbestimmungsrecht volljährigen Patienten "die Möglichkeit gibt, auch einen 'medizinisch unvernünftigen' Entschluss zu fassen".

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