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Der EuGH hat entschieden: Arbeitgeber dürfen das Tragen von Kopftüchern verbieten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in Luxemburg über Religionsfreiheit im Job entschieden: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern unter Umständen verbieten, sich im Berufsleben sichtbar zur Religion oder philosophischer Anschauung zu bekennen. Das Urteil umfasst das Tragen eines Kopftuchs, sowie anderer religiöser Zeichen. Allerdings muss das Verbot auf Grundlage einer allgemeinen Regel im Unternehmen basieren, da sonst Diskriminierung nicht ausgeschlossen werden könne. Einzelne Kundenbeschwerden reichen deswegen als Grund für ein Verbot nicht aus.
Anlass des Urteils war die Klage zweier muslimischer Frauen, einer Belgierin und einer Französin. Im ersten Fall arbeitete Samara A. drei Jahre lang als Rezeptionistin in einer belgischen Sicherheitsfirma, bis sie ankündigte, ihr Kopftuch künftig auch auf der Arbeit zu tragen. Daraufhin wurde sie entlassen, da es der internen Arbeitsordnung entsprach, die vorgab, dass es Arbeitnehmern verboten sei, „am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeden Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen.“ Die Richter entschieden hier klar, dass es sich nicht um unmittelbare Diskriminierung handele.
Der zweite Fall ist jedoch etwas unklarer: Nach einem knappen Jahr wurde Asma Bougnaoui als Software-Designerin in einem französischen Unternehmen entlassen, da ein Kunde sich über ihr Kopftuch beschwerte. Nachdem ihr Chef sie bat, kein Kopftuch zu tragen, sie jedoch darauf bestand, folgte das Kündigungsschreiben. Die Richter konnten nicht klären, ob das Verbot nur aufgrund des Arbeitgeber-Willens ausgesprochen wurde oder eine unternehmerische Regelung bestünde.
In Deutschland ist Religionsfreiheit ein Grundrecht. Kopftücher am Arbeitsplatz sind prinzipiell erlaubt, wenn es auch Debatten gibt. Die Rechtssprechung des EuGh hat nun auch Einfluss auf die Situation hierzulande, denn EU-Richter weisen nationalen Gerichten den Weg. Sollte es also zu einer ähnlichen Klage kommen, sind die Richter gebunden, sich an das getroffenen Urteil zu halten.

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