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9 Fakten zum Berliner Mietspiegel 2017

Letzte Woche wurde der mit Spannung erwartete Mietspiegel 2017 für Berlin vorgestellt. Alle zwei Jahre veröffentlicht der Senat eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten, die für etwa 1,4 Millionen „preisgebundene Wohnungen“ in Berlin gelten.
Trotz Mietpreisbremse zeigt dieser erneut: Die Mieten in der Hauptstadt schießen weiter in die Höhe. Wie Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher mitteilte, haben sich die Mieten seit 2015 jährlich um 4,6 Prozent erhöht. Im vorherigen Bericht der Jahre 2013 bis 2015 war hingegen nur ein Anstieg von 2,7 Prozent zu verzeichnen. Dennoch: Berlin liegt noch immer weit hinter anderen deutschen Städten wie München (11,23 Euro/Quadratmeter) oder Hamburg (8,02 Euro/Quadratmeter).
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Die Berliner Einwohner zahlen zur Zeit etwa 6,39 Euro pro Nettkaltmiete pro Quadratmeter. Alte Mietverträge (die seit mehr als vier Jahren unverändert sind) sowie Sozialwohnungen sind aus diesen Berechnungen allerdings ausgenommen.
Alles, was ihr sonst noch über den Mietspiegel 2017 wissen müsst, erfahrt ihr hier:
1. Wer zahlt am meisten?
Singles, die in Wohnungen mit weniger als 40 Quadratmetern Wohnfläche leben (+5,5%). Mieter, die in gut betuchten Wohngegenden leben sowie Familien (+6,3%), die in Altbauten leben, die bis 1918 (+6,3%) erbaut wurden.
2. Wo wohnt man in Berlin am günstigsten?
Generell sind die Preise in Plattenbauten noch immer am günstigsten. Insbesondere in Hellersdorf und Marzahn, also den Ostteilen von Berlin, finden sich viele Plattenbauten, die zwischen 1973 und 1990 errichtet wurden und deren Nettokaltmiete im Schnitt bei 5,56 Euro/m².
3. Wie kommen die Mieterhöhungen zustande?
Die Senatorin Katrin Lompscher hat folgende Antwort darauf: „Der starke Anstieg ist auch Ausdruck der begrenzten Einflussmöglichkeiten der Politik.“ Deshalb fordert sie unter anderem eine stärkere Begrenzung von Erhöhungen, die infolge von Modernisierungen eintreten sowie mehr Wohnungsneubau, der allerdings bezahlbare Mieten hervorbringt.
4. Für wen gilt der Mietspiegel?
Alle zwei Jahre veröffentlicht der Senat darin eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten, die für etwa 1,4 Millionen „preisgebundene Wohnungen“ gelten. Nicht betroffen sind Sozialwohnungen, Neubauwohnungen (ab 2016), Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Der Mietspiegel eignet sich auch hervorragend, um einzusehen, wieviel Spielraum der Vermieter noch nach oben hat.
5. Was bringt der Mietspiegel Wohnungssuchenden?
Seit 2015 gibt es die Mietpreisbremse, bis dahin aber wurde normalerweise irgendein Mietpreis zwischen Vermieter und Neumieter ausgehandelt. Der Mietspiegel umfasst auch eine Tabelle mit Preise, die sich an der Mietpreisbremse orientieren. Maximal 10% darf der Preis in einem neuen Vertrag drüber liegen, es sei denn, es handelt sich um einen Erstbezug oder Modernisierung.
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6. Woher stammen die Daten aus der Tabelle?
Ein Forschungsinstitut hat für die Untersuchung zuvor Mieter über das Einwohnermelderegister ermittelt und die anschließend interviewt.
7. Benötigt ein Vermieter den Mietspiegel, um die Miete zu erhöhen?
Nein, das tut er nicht. Zwar dient der Mietspiegel als gute Orientierung, um zu sehen, was andere zahlen. Theoretisch kann euer Vermieter aber auch ein Gutachten oder eine andere vergleichbare Wohnung als Begründung heranziehen.
8. Ich habe eine Mieterhöhung erhalten. Was kann ich tun?
Ob ihr einer Mieterhöhung zustimmt, müsst ihr nicht sofort sofort entscheiden. Euch stehen rechtlich zwei Monate Bedenkzeit zu. In Berlin darf der Preis jedoch neuerdings nur noch um 15 Prozent ansteigen, vorher waren es noch 20 Prozent. Grund für die Änderung: Der angespannte Wohnungsmarkt in Berlin.
9. Wo kann man den Mietspiegel einsehen?
Hier entlang.

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